Schweigepflicht
Vertrauen ist eine wesentliche Vorraussetzung jeder psychotherapeutischen Beziehung. Daher unterliege ich als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin der Schweigepflicht. Konkret bedeutet dies, dass es mir verboten ist, ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten oder der jungen erwachsenen Patienten Informationen über Inhalt und Verlauf der Therapie an Dritte weiterzugeben (Dies schließt auch Jugendämter, Schule, Krankenkassen etc. mit ein). Auch gegenüber den Sorgeberechtigten besteht bei minderjährigen Patienten eine Schweigepflicht. Diese darf ich nur brechen, um Gefahr für den Patienten oder Andere abzuwenden.